LAG Berlin - Urteil vom 22.03.1995
8 Sa 140/94
Normen:
2. BesÜV § 7, Anlage 1 ; BAT-O SR 2l Teil I Nr. 3a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 40136/93

Eingruppierung: Sonderschullehrerin

LAG Berlin, Urteil vom 22.03.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 140/94

DRsp Nr. 2001/12078

Eingruppierung: Sonderschullehrerin

1. § 3a SR 2l I BAT-O verweist für die Eingruppierung der Lehrer auf die in der 2 BesÜV ausgebrachten Ämter, hilfsweise auf einen arbeitsvertragliche Regelung auf der Grundlage der 2 BesÜV.2. Es widerspricht daher nicht billigem Ermessen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Regelung auf der Grundlage von Richtlinien anbietet, die sich bereits an den Tätigkeitsmerkmalen orientieren, die für vergleichbare Ämter in der Anlage zu 2 BesÜV normiert sind.

Normenkette:

2. BesÜV § 7, Anlage 1 ; BAT-O SR 2l Teil I Nr. 3a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin für die Zeit vom 01. Juli 1992 bis zum 31. Juli 1993.

Die Klägerin ist Sonderschullehrerin. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des BAT-O Anwendung.