I.
Die Antragstellerin, ein Sicherheits- und Bewachungsunternehmen, hat die Arbeitnehmerin ... für den Pförtnerdienst in dem Gebäude der L. Köln mit Zustimmung des Betriebsrates eingestellt; nachdem der Betriebsrat zuletzt mit Schreiben vom 09.09.1994 die beantragte Zustimmung zu der Eingruppierung der Arbeitnehmerin ... in die Lohngruppe 2.0.12 mit der Begründung verweigert hatte, richtigerweise sei in die Lohngruppe 2.0.19 einzugruppieren, hat die Antragstellerin mit dem vorliegenden Antrag die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates anhängig gemacht.
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