Für die Eingruppierung einer von der Arbeiterwohlfahrt für ein Seminar für Altenpflege, in dem den Kursteilnehmern nur theoretischer Unterricht erteilt wird, eingesetzten Seminarleiterin sind allein die im Teil I Abschnitt A des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II aufgenommenen Tätigkeitsmerkmale für Geschäftsstellen und Verwaltung maßgebend.
Normenkette:
TV über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II; TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Herne, vom 07.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 943/95