LAG Hamm - Urteil vom 10.10.1996
17 Sa 372/96
Normen:
TV über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II; TVG § 1 ;
Fundstellen:
ZTR 1997, 84
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 07.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 943/95

Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

LAG Hamm, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 17 Sa 372/96

DRsp Nr. 2001/5820

Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

Für die Eingruppierung einer von der Arbeiterwohlfahrt für ein Seminar für Altenpflege, in dem den Kursteilnehmern nur theoretischer Unterricht erteilt wird, eingesetzten Seminarleiterin sind allein die im Teil I Abschnitt A des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II aufgenommenen Tätigkeitsmerkmale für Geschäftsstellen und Verwaltung maßgebend.

Normenkette:

TV über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II; TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Herne, vom 07.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 943/95
Fundstellen
ZTR 1997, 84