LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1998
13 Sa 746/97
Normen:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 24.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 335/97

Eingruppierung: Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten im Landesdienst

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1998 - Aktenzeichen 13 Sa 746/97

DRsp Nr. 2002/8325

Eingruppierung: Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten im Landesdienst

Die Tätigkeit eines Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten, der Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts mit Anträgen auf Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsverfahren einschließlich der Widerspruchsverfahren bearbeitet, kann die Tätigkeitsmerkmale der "besonderen Schwierigkeit" und "Bedeutung" im Sinne der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1 BAT erfüllen.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Anlage 1a ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger ist aufgrund eines BAT-Arbeitsvertrages vom 01.08.1973 beim beklagten Land beschäftigt. Er ist seit 01.02.1992 eingruppiert in die Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 b Teil I VgO. Mit Schreiben vom 05.07.1994 beanspruchte er die Eingruppierung in IV a Fallgruppe 1 a BAT.