BAG - Urteil vom 19.10.2011
4 AZR 643/09
Normen:
Tarifvertrag Vergütungssystem Lufthansa Technik/Informationstechnologie (TV VS Technik/IT vom 9. Juli 2006) § 2; Tarifvertrag Vergütungssystem Lufthansa Technik/Informationstechnologie (TV VS Technik/IT vom 9. Juli 2006) § 4; Vereinbarung der Tarifpartner zur Überleitung in das neue Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT (Überleitungsvereinbarung vom 9. Juli 2006) Nr. I 1; TVG § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
AP Lufthansa Nr. 50
NZA-RR 2012, 645
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 12.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 1001/08
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9165/07

Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

BAG, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 643/09

DRsp Nr. 2012/7103

Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2009 - 12 Sa 1001/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag Vergütungssystem Lufthansa Technik/Informationstechnologie (TV VS Technik/IT vom 9. Juli 2006) § 2; Tarifvertrag Vergütungssystem Lufthansa Technik/Informationstechnologie (TV VS Technik/IT vom 9. Juli 2006) § 4; Vereinbarung der Tarifpartner zur Überleitung in das neue Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT (Überleitungsvereinbarung vom 9. Juli 2006) Nr. I 1; TVG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Umgruppierung des Klägers in ein neues tarifliches Vergütungssystem.

Die Beklagte ist ein Unternehmen im Konzern der Deutschen Lufthansa (DLH), das Aufgaben der Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen wahrnimmt. Der Kläger ist seit dem 15. Juni 1968 im Konzern DLH beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme finden die jeweils gültigen Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.

Zuletzt war der Kläger als Sachbearbeiter Garantieabwicklung in der Abteilung Werftengineering (WE), einer Unterabteilung im Bereich Wartungsbetrieb F, tätig und wurde mit monatlich 3.959,00 Euro brutto vergütet.