1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2009 - 12 Sa 1001/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Umgruppierung des Klägers in ein neues tarifliches Vergütungssystem.
Die Beklagte ist ein Unternehmen im Konzern der Deutschen Lufthansa (DLH), das Aufgaben der Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen wahrnimmt. Der Kläger ist seit dem 15. Juni 1968 im Konzern DLH beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme finden die jeweils gültigen Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.
Zuletzt war der Kläger als Sachbearbeiter Garantieabwicklung in der Abteilung Werftengineering (WE), einer Unterabteilung im Bereich Wartungsbetrieb F, tätig und wurde mit monatlich 3.959,00 Euro brutto vergütet.
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