LAG Berlin - Urteil vom 03.03.1995
6 Sa 146/94
Normen:
2. BesÜV § 7 Abs 1 Satz 1, Anlage 1 ; BAT-O § 11 Satz 2 ; Einigungs-Vertrag Art. 37 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 70 Ca 13917/94

Eingruppierung: Lehrerin mit pädagogischer Fachschulausbildung

LAG Berlin, Urteil vom 03.03.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 146/94

DRsp Nr. 2001/12011

Eingruppierung: Lehrerin mit pädagogischer Fachschulausbildung

Eine Lehrerin, die lediglich über einen Abschluß als Erzieher verfügt, erfüllt nicht die Voraussetzung einer abgeschlossenen pädagogischen Fachschulausbildung i.S. der Fußnote 1 in Anlage 1 in § 7 Abs. 1 S 1 S 2. BesÜV, woran auch ein Fachabschluss im postgradualem Studium für Lehrer an Hilfsschulen nichts ändert.

Normenkette:

2. BesÜV § 7 Abs 1 Satz 1, Anlage 1 ; BAT-O § 11 Satz 2 ; Einigungs-Vertrag Art. 37 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin, die beim Beklagten an einer Grundschule in einer sog. Integrationsklasse mit etwa einem Drittel oft allein körperlich behinderter Schüler beschäftigt wird und Entgelt nach VergGr Vc BAT-O erhält.