Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 1. Mai 1966 beim Bundeswehr-Brandschutz der Beklagten beschäftigt. Seit dem 12. März 1968 ist er erster Feuerlöschspezialist und Führer von Sonderfahrzeugen. Zwischen den Parteien ist die Anwendung des
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