ie Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2010 - 10 BV 555/10 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch über die Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung von zwei Arbeitnehmerinnen in die Entgeltgruppen des TVöD.
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