LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.10.2011
12 Sa 52/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BAT § 22 Abs. 2; TV-L § 24 Abs. 1; TV-L § 37 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 661/09

Eingruppierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an früherer Fachhochschule bei überwiegender Betreuung technischer Laborversuchen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2011 - Aktenzeichen 12 Sa 52/10

DRsp Nr. 2012/9639

Eingruppierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an früherer Fachhochschule bei überwiegender Betreuung technischer Laborversuchen

1. Der wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule des Landes Baden-Württemberg (frühere Fachhochschule). der überwiegend vorlesungsbegleitende technische Laborversuche betreut, war bis zum Außerkrafttreten der Allgemeinen Vergütungsordnung zum Bundes-Angestelltentarifvertrag als technischer Angestellter in die Vergütungsgruppe BAT III einzugruppieren. Im Hinblick auf die erforderlichen didaktischen Fachkenntnisse nahm er Spezialaufgaben im Sinne der Vergütungsgruppe BAT III Fallgruppe 2 wahr (im Anschluss an BAG, Urteil vom 11.11.1992, 4 AZR 83/92, AP Nr. 166 zu § 22, 23 BAT 1975). 2. Die weitergehende hochschulrechtliche Annäherung der ehemaligen Fachhochschulen an die Universitäten durch das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 01.01.2005 rechtfertigt keine weitergehende Eingruppierung des wissenschaftlichen Mitarbeiters, der überwiegend Laborversuche betreut.

1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 08.07.2010 (8 Ca 661/09) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: