Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 08.04.2008, Az.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche vor dem Hintergrund der zutreffenden Eingruppierung des Arbeitnehmers A.
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