Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 17.02.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers in die neuen Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände.
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