LAG Niedersachsen - Urteil vom 13.10.2011
5 Sa 398/11 E
Normen:
BAT § 22 Abs. 2; TVöD/VKA Anlage C Entgeltgruppe S 14;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 17.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 412/10

Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Bereich kommunaler Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.10.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 398/11 E

DRsp Nr. 2011/21111

Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Bereich kommunaler Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Bei dem besonderen Tatbestand der Entgeltgruppe S14 (Anlage C, zum TVöD/VKA) handelt es sich um ein Heraushebungsmerkmal, welches der Bewertung, dass die Tätigkeit eines Sozialarbeiters, der einen bestimmten Personenkreis berät und betreut, einen einheitlichen Arbeitsvorgang bildet, nicht entgegensteht.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 17.02.2011 - 7 Ca 412/10 E - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 2; TVöD/VKA Anlage C Entgeltgruppe S 14;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers in die neuen Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände.