Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 16.06.1981 bei dem beklagten Land als Angestellter beschäftigt. Als solcher ist er seit dem 01.08.1981 als Schadenssachbearbeiter bei der Autobahnmeisterei Z eingesetzt. Gemäß §
Seit dem 01.05.1991 wird der Kläger nach Vergütungsgruppe V c
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