Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.10.2017 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab Februar 2015 nach der Entgeltgruppe 11 TVöD zu vergüten.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. 4.
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