BAG - Urteil vom 20.04.2011
4 AZR 241/09
Normen:
Psychotherapeutengesetz § 1; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten § 1; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten § 2; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten § 3; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten § 4; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten § 5; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16;
Fundstellen:
NZA-RR 2011, 584
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 05.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1465/08
ArbG Wilhelmshaven, vom 15.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2/08

Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

BAG, Urteil vom 20.04.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 241/09

DRsp Nr. 2011/16068

Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

Orientierungssätze: 1. Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA dem Arzt von der Klinikleitung übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Bedient sich der Arbeitgeber bei der Leitung einer Klinik der Dienste eines Chefarztes und überlässt diesem die nähere Ausgestaltung der Organisation der Klinik und die personelle Zuweisung der Aufgaben, ist der Arbeitgeber an die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen gebunden. 2. In aller Regel bedarf es für die Erfüllung der Anforderung der "medizinischen Verantwortung" durch einen Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA der Unterstellung mindestens eines Facharztes. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese Anforderung im Einzelfall auch durch die Unterstellung von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten erfüllt wird, wenn die medizinische Verantwortungsstruktur der konkreten Organisationseinheit der Klinik dadurch als damit vergleichbar angesehen werden kann.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Februar 2009 - 5 Sa 1465/08 E - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.