BAG - Urteil vom 20.04.2011
4 AZR 453/09
Normen:
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 17;
Fundstellen:
NZA 2012, 528
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 14.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1543/08
ArbG Wilhelmshaven, vom 09.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 251/08

Eingruppierung eines Oberarztes; Ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber; Umfang und Inhalt der medizinischen Verantwortung; Begriff des selbständigen Teilbereichs bzw. einer Abteilung in einer Klinik

BAG, Urteil vom 20.04.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 453/09

DRsp Nr. 2011/15238

Eingruppierung eines Oberarztes; Ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber; Umfang und Inhalt der medizinischen Verantwortung; Begriff des selbständigen Teilbereichs bzw. einer Abteilung in einer Klinik

1. Auch nach Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA ist der Arbeitgeber an die von seinem Chefarzt vorgenommenen Zuweisungen von Tätigkeiten, die die vertragliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers betreffen, gebunden, als hätte er sie selbst angeordnet. 2. Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Sinne des § 16 Buchst. a TV-Ärzte/VKA kann nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist. 3. a) Ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne ist regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt.