LAG Hamm - Urteil vom 20.01.2009
12 Sa 1092/08
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 16 c;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 27.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 550/08

Eingruppierung eines Oberarztes an orthopädischer Klinik; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung eines Spezialisten als Oberarzt für des Department Schulter

LAG Hamm, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 1092/08

DRsp Nr. 2009/23565

Eingruppierung eines Oberarztes an orthopädischer Klinik; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung eines Spezialisten als Oberarzt für des "Department Schulter"

1. Ein Arzt trägt die medizinische Verantwortung für das "Department Schulter" einer orthopädischen Klinik, wenn ihm bereits am ersten Arbeitstag die Leitung des Departments vom Chefarzt übertragen wurde, sich der Inhalt seiner Tätigkeit danach nicht geändert hat, der Arzt zuvor bereits als Spezialist im Bereich Schulter tätig war und auch deswegen eingestellt worden ist, er der einzige Arzt ist, der die entsprechenden operativen Eingriffe durchführen kann und durchführt, er die letzte medizinisch fachliche Instanz ist, die diesen Bereich im Rahmen der Gesamtleistung der orthopädischen Klinik abdeckt, und den Assistenzärzten seiner Station und seines Teilbereichs Schulterchirurgie vorsteht und deren Tätigkeit medizinisch verantwortet.