LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.01.2009
17 Sa 1454/08 E
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 121/08

Eingruppierung eines Krankenhausarztes; Tarifbegriff des selbständigen Teil- oder Funktionsbereichs; unsubstantiierte Darlegungen zur Übertragung medizinischer Verantwortung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 1454/08 E

DRsp Nr. 2009/17044

Eingruppierung eines Krankenhausarztes; Tarifbegriff des selbständigen Teil- oder Funktionsbereichs; unsubstantiierte Darlegungen zur Übertragung medizinischer Verantwortung

1. Ein selbständiger Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik/Abteilung i.S.d. Entgeltgruppe III des § 16 c TV-Ärzte/VKA setzt eine gewisse fachliche Eigenständigkeit sowie eine räumliche und personelle Abgrenzbarkeit voraus. 2. Sind mehrere Ärzte in einem Teil- oder Funktionsbereich ohne klare Abgrenzung nebeneinander tätig und entscheidet bei Zweifelsfragen ein Ärzteteam bzw. in Streitfällen der Chefarzt, ist dem Arzt nicht die medizinische Verantwortung i. S. d. Entgeltgruppe III des § 16 c TV-Ärzte/VKA übertragen worden.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.08.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers sowie Vergütungsdifferenzansprüche.