1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.08.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers sowie Vergütungsdifferenzansprüche.
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