Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 09.09.2008 - 1 Ca 251/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger seit dem 01.01.1990 bei der Beklagten im Krankenhaus als Arzt beschäftigt. Mit Schreiben vom 08.04.1991 wies ihm die Beklagte rückwirkend ab dem 01.04. eine freie Oberarztstelle in der Abteilung Anästhesie zu.
Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien vom 14.10.1989 zugrunde. §
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