LAG Niedersachsen - Urteil vom 14.05.2009
5 Sa 1543/08 E
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 09.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 251/08

Eingruppierung eines Krankenhausarztes bei Aufgabenverteilung in Selbstorganisation der Ärzte

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1543/08 E

DRsp Nr. 2009/17042

Eingruppierung eines Krankenhausarztes bei Aufgabenverteilung in Selbstorganisation der Ärzte

Eine ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber gemäß Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA liegt nicht vor, wenn die konkrete Aufgabenverteilung auf einer Selbstorganisation der Ärzte beruht.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 09.09.2008 - 1 Ca 251/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger seit dem 01.01.1990 bei der Beklagten im Krankenhaus als Arzt beschäftigt. Mit Schreiben vom 08.04.1991 wies ihm die Beklagte rückwirkend ab dem 01.04. eine freie Oberarztstelle in der Abteilung Anästhesie zu.

Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien vom 14.10.1989 zugrunde. § 2 dieses Arbeitsvertrages verweist auf den und den diesen ergänzenden oder ersetzende Tarifverträge in der für den Arbeitgeber geltenden Fassung sowie auf sonstige jeweils geltende Tarifverträge. Die Parteien wenden im Verhältnis untereinander den rückwirkend in Kraft getretenen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) vom 23.02.2007 an.