Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt vom 07.07.2009 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.08.2006 bis zum 31.12.2008 Entgelt nach der Entgeltgruppe III der TV-Ärzte/VKA zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers nach dem TV-Ärzte/VKA.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|