Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.11.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nunmehr noch um die Eingruppierung des Klägers für die Monate Februar 2007 bis April 2007, Juni 2007, August 2007 sowie Oktober 2007 bis Juni 2008.
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