1. Auf die Revision des Klägers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Kammern Freiburg, vom 31. März 2009 - 22 Sa 3/08 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Hilfsantrag des Klägers auf Feststellung der Vergütungspflicht nach Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA abgewiesen hat.
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