ArbG Frankfurt/Main, vom 28.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 11046/09
Eingruppierung einer Stationsassistentin in kirchlichem Krankenhaus nach Übergangsrecht; unbegründete Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zum Heraushebungsmerkmal der schwierigen und vielseitigen Tätigkeit mit Erfordernis überwiegend gründlicher Fachkenntnisse; volle Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem Vertrauensschutz in vorläufige Eingruppierung aufgrund Wechsel des Regelwerks
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 1313/10
DRsp Nr. 2011/5697
Eingruppierung einer Stationsassistentin in kirchlichem Krankenhaus nach Übergangsrecht; unbegründete Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zum Heraushebungsmerkmal der "schwierigen und vielseitigen" Tätigkeit mit Erfordernis "überwiegend gründlicher Fachkenntnisse"; volle Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem Vertrauensschutz in vorläufige Eingruppierung aufgrund Wechsel des Regelwerks
1. Begehrt die Arbeitnehmerin ihre Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, hat sie dafür diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass sie die für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt.
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