Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 17.01.2008 - 4 Ca 2096/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.04.2007 nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
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