1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2009 - 13 Sa 830/08 E - abgeändert:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 27. März 2008 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen für Einrichtungen, die sich dem ARRGD angeschlossen haben (AVR-K).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|