LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.06.2011
15 Sa 750/10
Normen:
MTV § 3 Abs. 2; MTV § 18 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 19.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 265/09

Eingruppierung einer Krankenschwester; Berücksichtigung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung; unbegründete Zahlungsklage bei bloßer Mithilfe zu vorbereitenden Maßnahmen als Krankenpflegehelferin

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 750/10

DRsp Nr. 2012/1356

Eingruppierung einer Krankenschwester; Berücksichtigung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung; unbegründete Zahlungsklage bei bloßer Mithilfe zu vorbereitenden Maßnahmen als Krankenpflegehelferin

»"Erworbene Zeiten der Berufserfahrung" iSv. § 18 Abs. 4 MTV sind "Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung vergleichbarer Tätigkeit". Bloße mithelfende Tätigkeiten bei vorbereitenden Maßnahmen als Krankenpflegehelferin sind mit verantwortlicher Vorbereitung und Assistenz nicht vergleichbar.«

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Februar 2010 - 4 Ca 265/09 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV § 3 Abs. 2; MTV § 18 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug im Rahmen einer Zahlungsklage weiterhin um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin bezogen auf die Stufenzuordnung innerhalb einer Vergütungsgruppe.