1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.09.2009, Az.: 1 Ca 641/09 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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