Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.169,40 EUR (in Worten: Dreitausendeinhundertneunundsechzig und 40/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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