Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung der Klägerin.
Die am 28.03.1958 geborene Klägerin ist ausgebildete Lehrerin. Sie ist im Besitz der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und die Sekundarstufe I in den Fächern Englisch und Französisch (sog. Kombiniererin).
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