LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.02.2010
5 Sa 2021/09
Normen:
BGB § 125; BGB § 126; BGB § 611 Abs. 1; BAT § 70; BAT-O § 22 Abs. 1 S. 1; BAT-O § 22 Abs. 2 S. 1; BAT-O § 22 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 17668/08

Eingruppierung einer Fallmanagerin im Jobcenter; gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Fallmanagerin im Jobcenter aufgrund arbeitsmarktpolitischer Zweckbestimmung; Geltendmachung tariflicher Ansprüche durch E-Mail

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 2021/09

DRsp Nr. 2010/20801

Eingruppierung einer "Fallmanagerin im Jobcenter"; gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der "Fallmanagerin im Jobcenter" aufgrund arbeitsmarktpolitischer Zweckbestimmung; Geltendmachung tariflicher Ansprüche durch E-Mail

1. Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an; ist der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich, kann die gesamte Tätigkeit der Angestellten lediglich einen großen Arbeitsvorgang bilden 2. Sind sämtliche von einer "Fallmanagerin im Jobcenter" auszuübenden Tätigkeiten auf die Beseitigung der bei den unter 25-jährigen Kunden zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorhandenen multiplen Vermittlungshemmnisse und damit auf das Erreichen eines Arbeitsergebnisses ausgerichtet und macht diese Tätigkeit 100 % der Gesamtarbeitszeit der Arbeitnehmerin aus, besteht die Tätigkeit einer "Fallmanagerin im Jobcenter" aus dem einen großen Aufgabenkreis "Beseitigung multipler Vermittlungshemmnisse". 3. Bei diesem Arbeitsvorgang erfüllt die Tätigkeit einer "Fallmanagerin im Jobcenter" die Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a und b der Anlage 1 a zum BAT.