Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 06.12.2006 -
Das beklagte Land ist verpflichtet, die Klägerin seit dem 01.08.2005 nach der Vergütungsgruppe V c
Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.
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