Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für die Monate Dezember 2006 bis Juni 2007 und in diesem Zusammenhang über die Frage, ob der Klägerin ein tariflicher Anspruch nach G 2 des Gehalts- und Lohntarifvertrages für den Niedersächsischen Einzelhandel im 5. Berufsjahr zusteht.
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