BAG - Urteil vom 26.01.2011
4 AZR 274/09
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen (vom 15. Mai 1981) Teil B; Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I) des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus;
Fundstellen:
NZA 2011, 880
Vorinstanzen:
LAG München, vom 04.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 893/08
ArbG Augsburg, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1184/07

Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin; Befähigung zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern iSd. Abschnitts B. IV. 1. der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen

BAG, Urteil vom 26.01.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 274/09

DRsp Nr. 2011/9414

Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin; Befähigung "zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" iSd. Abschnitts B. IV. 1. der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen

Orientierungssätze: Allein der Abschluss eines Diplom-Studiengangs Soziologie an einer wissenschaftlichen Hochschule, zu dessen Studieninhalt Teilgebiete aus anderen Studienfächern wie "Sozialpsychologie und Allgemeine Psychologie", "Volkswirtschaftslehre" und "Pädagogik" gehören, befähigt nicht "zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" iSd. Abschnitts B. IV. 1. der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen. Es fehlt an einem vergleichbaren vertieftem Studium eines weiteren Faches, wie es nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für Studienräte an Gymnasien erforderlich ist.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. März 2009 - 11 Sa 893/08 - wird zurückgewiesen.