Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 24.11.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streit der Parteien geht um Entgeltansprüche vor dem Hintergrund einer streitigen tariflichen Entgeltgruppe.
Die Klägerin ist bei der Beklagten, einem tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, seit dem 01.09.2007 als Mitarbeiterin für den Bereich Marketing und technische Verkaufsförderung, vorrangig Geschäftseinheit Systemtechnik, beschäftigt.
Zunächst war Grundlage des Arbeitsverhältnisses der schriftliche für den Zeitraum 01.09.2007 bis 31.08.2008 befristete Arbeitsvertrag vom 23.08.2007. In diesem ist unter Ziffer 3 u.a. geregelt:
"Das Bruttomonatsgehalt setzt sich wie folgt zusammen:
Grundgehalt Entgeltgruppe 13 bis 18. Monat 3.260,00 EUR."
Ziffer 5 des Arbeitsvertrages bestimmt u.a.:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|