BAG - Urteil vom 24.08.2011
4 AZR 565/09
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15 Abs. 2 S. 2; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16 Entgeltgruppe III;
Fundstellen:
NZA 2012, 696
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 09.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 263/08
ArbG Hamm, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2096/07

Eingruppierung als Oberärztin nach § 16 TV-Ärzte/VKA; Begriff der medizinischen Verantwortung für einen Teilbereich

BAG, Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 565/09

DRsp Nr. 2011/22116

Eingruppierung als Oberärztin nach § 16 TV-Ärzte/VKA; Begriff der medizinischen Verantwortung für einen Teilbereich

Orientierungssatz: Für die Erfüllung der Anforderung der "medizinischen Verantwortung" durch eine Oberärztin nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA bedarf es regelmäßig der Unterstellung mindestens einer Fachärztin. Im Einzelfall kann diese Voraussetzung auch durch die Unterstellung von approbierten Psychotherapeuten erfüllt werden, wenn die medizinische Verantwortungsstruktur der konkreten Organisationseinheit der Klinik dadurch mit derjenigen eines Teilbereichs vergleichbar ist, in der eine Fachärztin unterstellt ist.

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Juni 2009 - 12 Sa 263/08 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15 Abs. 2 S. 2; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16 Entgeltgruppe III;

Tatbestand: