1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.09.2009 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, nach welcher Besoldungsgruppe die Klägerin zu vergüten ist.
Der Beklagte ist ein sozialpädagogisches Bildungs- und Ausbildungswerk. Er widmet sich der Erziehung, Ausbildung und Fortbildung, der beruflichen und medizinischen Rehabilitation und der sozialen Begleitung von jungen Menschen und Erwachsenen. Er unterhält in K die C -C als private Ersatzschule mit einem darin integriertem Gymnasium mit Hochbegabtenförderung und einer Realschule sowie daneben eine offene Ganztagsgrundschule.
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