Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.09.2011 in Sachen1 Ca 1022/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen um den Inhalt des Beschäftigungsanspruchs des Klägers sowie um die Frage, ob eine Verpflichtung der Beklagten besteht, eine in einem Performance Potential Review im Intranet der Beklagten hinterlegte Leistungsbewertung für Führungskräfte über den Kläger zu entfernen.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, der Klage ganz überwiegend stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.09.2011 Bezug genommen.
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