Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. März 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist, ob ein bewilligter Eingliederungszuschuss (EGZ) wegen aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erhöhter Entgeltzahlungen anzupassen ist.
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