VG Göttingen, vom 22.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 351/05
Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für eine Legasthenietherapie: Eingliederungshilfe; Jugendhilfe; Legasthenietherapie; Lese- und Rechtschreibschwäche; Teilhabegefährdung; seelische Gesundheit
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.02.2009 - Aktenzeichen 4 LC 514/07
DRsp Nr. 2009/6195
Eingliederungshilfe nach § 35 aSGB VIII für eine Legasthenietherapie: Eingliederungshilfe; Jugendhilfe; Legasthenietherapie; Lese- und Rechtschreibschwäche; Teilhabegefährdung; seelische Gesundheit
1. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35 aSGB VIII für die Fortsetzung einer Legasthenietherapie, wenn die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht mehr vorliegen.2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Teilhabegefährdung i.S.d. § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2SGB VIII im Falle einer Lese- und Rechtschreibschwäche.