I.
Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit bis zum Abschluss eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen.
Gegenstand des zwischen den Parteien geführten Rechtsstreits ist eine vom Kläger am 27.10.2005 beim Arbeitsgericht eingereichte Kündigungsschutzklage. Die Beklagte hat Widerklage erhoben und berühmt sich eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Kläger. Gegen diesen ist bei der Staatsanwaltschaft Y.-Stadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil der Beklagten anhängig.
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