Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger 1/10 seiner Kosten in allen drei Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aus der Kapitalzahlung einer Direktversicherung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen hat.
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