LAG Köln - Urteil vom 24.08.2012
5 Sa 120/12
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2; TVöD Entgeltgr 13;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 6291/11

Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 24.08.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 120/12

DRsp Nr. 2012/21823

Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

1. Grundsätzlich steht es dem öffentlichen Arbeitgeber frei, für die geschaffenen Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist. Durch die Bestimmung eines Anforderungsprofils für einen Dienstposten legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest. Anhand dieses Anforderungsprofils hat er dann festzustellen, welcher Bewerber diesem am besten entspricht.2. Es ist zulässig, dass der öffentliche Arbeitgeber in seinem Anforderungsprofil für die Stelle der Entgeltgruppe 13 TVöD (Vergütungsgruppe II Fallgruppe 1 a BAT) eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung fordert. Sie entspricht damit einem von den Tarifvertragsparteien für die genannte Vergütungsgruppe festgelegten Eingruppierungsmerkmal.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07. Dezember 2011 - 7 Ca 6291/11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2; TVöD Entgeltgr 13;

Tatbestand

Die Klägerin will ihre Zulassung zu einem Auswahlverfahren erreichen.