LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 03.11.2008
L 3 R 1495/06
Normen:
AAÜG § 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8; AO DDR; HRV § 15 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 28 R 746/05

Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, Umwandlung des VEB in eine GmbH, Wirksamkeit der Registereintragung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - Aktenzeichen L 3 R 1495/06

DRsp Nr. 2009/1083

Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, Umwandlung des VEB in eine GmbH, Wirksamkeit der Registereintragung

Auch wenn der Richter gegen § 15 S. 2 HRV verstoßt, indem er nach der von ihm veranlassten und unterzeichneten Eintragung in den Registerakten weder den Tag der Eintragung noch ihre Stelle im Register bei der gerichtlichen Verfügung vermerkt hat, berührt diese Verletzung der Ordnungsvorschrift des § 15 S. 2 HRV nicht die Wirksamkeit der Eintragung im Handelsregister. § 15 S. 2 HRV soll lediglich gewährleisten, dass auch aus den Registerakten Ort und Datum der Eintragung hervorgehen; der Inhalt der Registerakten selbst nimmt nicht an der Wirkung des § 15 HGB teil. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11. August 2006 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8; AO DDR; HRV § 15 S. 2;

Gründe: