LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.05.2008
3 Sa 1208/07
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 313; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 11/07

Einbeziehung des ersetzenden Tarifvertrages bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf bestimmten Tarifvertrag

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.05.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 1208/07

DRsp Nr. 2009/2544

Einbeziehung des ersetzenden Tarifvertrages bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf bestimmten Tarifvertrag

Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Bezugnahmeklausel, wonach für das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) vom 23. Februar 1961 und die diesen ergänzenden Tarifverträge gelten, transformiert nicht den TVöD bzw. TV-L in das Arbeitsverhältnis der Parteien.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 03. Juli 2007 - 6 Ca 11/07 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 313; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung der restlichen Sonderzuwendung für das Kalenderjahr 2006.