Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und für das Verfahren vor dem Sozialgericht auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
I.
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