Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) - 5) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Dezember 2009 - 3 BVGa 867/09 - unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Antragstellers zum Teil abgeändert:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
I.
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