Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Mai 2010 -
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) verlangt, die Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) im Wege einstweiliger Verfügung zur Weiterbeschäftigung zu verpflichten.
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