I. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.10.2011 -
Der Verfügungsbeklagte wird verpflichtet, die beabsichtigte Übertragung des der Stelle des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin für das Referat 11 "Haushalt, Finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen, Finanzrevision, Angelegenheiten der EU-Fonds" gemäß Kennziffer 3/11/2011" im Ministerium für I. und L. Brandenburg zugrunde liegenden Dienstpostens an Frau C. F. nicht vorzunehmen sowie diese Stelle freizuhalten und nicht zu besetzen, längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
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