LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.02.2010
5 Sa 457/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 24.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 342/09

Dynamische Verweisung in Altvertrag; unbegründete Vergütungsklage nach Verbandsaustritt

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 457/09

DRsp Nr. 2010/8087

Dynamische Verweisung in Altvertrag; unbegründete Vergütungsklage nach Verbandsaustritt

1. Enthält der vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Arbeitsvertrag eine dynamische Verweisung und damit eine Gleichstellungsabrede, gilt bei Ende der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin (insbesondere durch Verbandsaustritt) die aufgrund des zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifvertrages bestehende Rechtslage lediglich statisch weiter; spätere Änderung des Tarifvertrages werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses. 2. Ist das Verhalten der Arbeitgeberin nur so zu verstehen, dass sie unter Berücksichtigung der konkreten wirtschaftlichen Lage jährlich neu entschieden hat, ob und in welchem Ausmaß sie sich in der Lage sieht, Entgelterhöhungen vorzunehmen, folgt daraus ersichtlich keine betriebliche Übung des Inhalts, automatisch Tariflohnerhöhungen an die Mitarbeiterinnen weiterzugeben.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.06.2009 - 1 Ca 342/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach den Tarifverträgen für den rheinland-pfälzischen Einzelhandel zu bezahlen.