Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf die Tariferhöhungen zum 01.01. und 01.05.2004 in Höhe von jeweils 1 % entsprechend dem 23. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags über die Arbeitsbedingungen für die Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden des Deutschen Roten Kreuzes, West (DRK-TV West) hat.
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