1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. März 2008 -
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers, die sich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel aus einer tariflichen Entgelterhöhung nach einem Betriebsübergang ergeben sollen, sowie über die Feststellung der Verpflichtung zur Anwendung der zugrunde liegenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung.
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